Alte und neue Wege zur Berechnung der Rentenabschläge
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Die korrekte Höhe der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug wird zunächst mit Hilfe von drei „einkommensorientierten“ Ansätzen ermittelt: mit dem anreizneutralen Ansatz, dem budgetneutralen Ansatz und als Neuerung mit dem renditeneutralen Ansatz. Es stellt sich heraus, dass sich die drei Ansätze letztlich nicht in der Berechnungsweise sondern nur in der Höhe des verwendeten Diskontierungssatzes unterscheiden. Außerdem wird gezeigt, dass sich beim anreizneutralen Ansatz die Anreizneutralität dann einstellt, wenn die implizite Besteuerung der Beiträge gleich der impliziten Steuer auf die Frührente ist. Die korrekten Abschläge werden zudem auch für solche Fälle berechnet, in denen die relevante Alternative zur Frührente nicht die Weiterbeschäftigung ist, sondern Arbeitslosigkeit oder Nicht-Erwerbstätigkeit. Als Alternative zu den einkommensorientierten Ansätzen wird der nutzenorientierte Ansatz vorgestellt. Hier hängen die Ergebnisse stark von der verwendeten Nutzenfunktion und den Parameterwerten ab. Insgesamt sind die derzeit gültigen gesetzlichen Abschläge bei Verwendung der einkommensorientierten Ansätze tendenziell zu niedrig. Bei Verwendung des nutzenorientierten Ansatzes können je nach Annahme der Nutzenfunktion und Parameterkonstellationen die gesetzlichen Abschläge als zu hoch oder zu niedrig gelten.
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