Die Verteilungswirkungen der Muetterrente
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Die geplante „Mütterrente“ wird bis 2018 den Rentenbeitragssatz um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte erhöhen und das Bruttorentenniveau um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte reduzieren. Da ab 2019 der Bundeszuschuss schrittweise erhöht werden soll, werden die längerfristigen Wirkungen auf Beitragssatz und Rentenniveau geringer ausfallen, eventuell aber die Steuern erhöht werden müssen.
In Relation zum Haushaltsnettoeinkommen begünstigt die Mütterrente vor allem Rentnerhaushalte mit geringen und mittleren Einkommen, soweit sie vor dem Jahr 1992 geborene Kinder haben. Insoweit wirkt die Reform progressiv. Rentner mit niedrigen Einkommen profitieren aber nur dann von der Reform, wenn sie nicht Grundsicherung beziehen oder durch die Mütterrente – weniger als 30 Euro im Monat pro Kind – aus der Grundsicherung herauswachsen. Rentnerinnen, die in der Grundsicherung verbleiben, profitieren nicht. Dies betrifft etwa 3 Prozent der Frauen ab 65 Jahren. Zugleich profitieren auch Rentner mit höheren Einkommen voll von der Reform. Unter dem Strich belastet werden die Rentenbeitragszahler und die Rentner, die keine Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder haben.
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