Kann die Riester-Rente die Rentenlücke in der gesetzlichen Rente schließen?
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Mit der Rentenreform 2001 wurde die so genannte Riester-Rente geschaffen. Sie soll die Rentenlücke schließen, die durch die Anpassung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente an die demographische Entwicklung entstehen wird. In dieser Studie wird untersucht, ob dies gelingt und von welchen Faktoren dieses Gelingen abhängt. Es zeigt sich, dass unter den gängigen Annahmen die Riester-Rente beim Rentenzugang die Rentenlücke schließen kann, wenn 4% des Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag gespart werden. Entscheidend sind vor allem die Verzinsung des Riester-Kapitals und die Höhe der Dynamisierung der Riester-Rentenzahlung sowie die Ansparzeit. Weniger variabel reagiert das Riester-Rentenniveau auf eine Variation der Lebenserwartung, also auf die Rentenlaufzeit sowie auf die zeitliche Verteilung des individuellen Erwerbseinkommens über die gesamte Erwerbsphase. Soll die Rentenlücke nicht nur im Rentenzugangsjahr, sondern über die gesamte Rentenzeit eines Rentners geschlossen werden, reicht bei realistischen Lohnzuwachsraten ein Riester-Beitragssatz von 4% erst für diejenigen Jahrgänge aus, die nach 2030 in Rente gehen.
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