Zusatzbeitrag und sozialer Ausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Anreizeffekte und Projektion bis 2030
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Die angekündigte Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt es den Krankenkassen, pauschale Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu erheben. Die damit verbundene Reform des sozialen Ausgleichs repariert zwei Fehlkonstruktionen des derzeitigen Systems. Zum einen führt die Bemessung des sozialen Ausgleichs am durchschnittlichen Zusatzbeitrag dazu, dass auch für Geringverdiener ein Anreiz besteht, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Zum andern sorgt der angekündigte kassenübergreifende soziale Ausgleich dafür, dass Wettbewerbsverzerrungen, die im derzeitigen System potentiell aus dem kasseninternen sozialen Ausgleich entstehen können, vermieden werden. Wird der allgemeine Beitragssatz auf dem Niveau von 15,5% festgeschrieben und werden zukünftige zusätzliche Ausgabensteigerungen über Zusatzbeiträge gedeckt, dann wird bis 2030 der Finanzierungsanteil der Zusatzbeiträge im Basisszenario auf 14% und im realistischen Szenario auf 25% der Gesamtausgaben ansteigen. Das Volumen des sozialen Ausgleichs für die Rentner und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist bis 2015 relativ gering, steigt aber bis 2030 auf 15 Mrd. Euro im Basisszenario und 41 Mrd. Euro im realistischen Szenario. Zusammen mit dem allgemeinen Bundeszuschuss erhöht sich der Finanzierungsanteil des Bundes von heute rund 8% auf 9% im Jahr 2030 (Basisszenario) bzw. 18% (realistisches Szenario). Im Vergleich zum rein einkommensorientierten System ohne pauschale Zusatzbeiträge ergeben sich eine Mehrbelastung der Geringverdiener und eine Entlastung der Bezieher höherer Einkommen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Zusatzbeitrag dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag entspricht. Wird eine Kasse mit einem günstigeren Zusatzbeitrag gewählt, drehen sich die Tarifverläufe teilweise um und es kann auch für Geringverdiener zu Entlastungen kommen, die umso größer sind, je geringer das Einkommen ist.
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