Die juristische Presseschau von 27. März 2020: EuGH bestätigt "Widerrufsjoker" / Corona und Recht / Unionsrecht und polnische Justizreform
Der Europäische Gerichtshof hält sogenannte Verweisungsketten in Verbraucherwiderrufsbelehrungen für unzulässig. Außerdem beschäftigt Corona weiter das Recht und über die polnische Richterdisziplinarordnung entscheidet nicht der EuGH.