Grundrente: Studie zeigt mangelnde Zielgenauigkeit
- Drei Viertel der Rentner:innen, die als arm gelten, haben keinen Anspruch auf die Grundrente.
- Gleichzeitig gehört knapp ein Viertel der Anspruchsberechtigten für die Grundrente zur vermögensreicheren Hälfte der deutschen Rentner:innen.
Eine Studie von MEA Wissenschaftlern zeigt, dass die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente nicht zielgenau ist. Vielmehr hat ihre Konstruktion gravierende Schwächen: Zum einen werden durch die Anspruchsvoraussetzungen Rentner:innen mit geringen Lebenseinkommen nicht berücksichtigt. Zum anderen ist die Einkommensprüfung mit einem großen Aufwand verbunden und lässt dennoch das Vermögen der Haushalte unberücksichtigt.
In der Folge sind 23,9% der Rentner:innen, die keinen Anspruch auf Grundrente haben, dennoch arm im Sinne des neuen Gesetzes. Umgekehrt bedeutet dies, dass 75,9% derjenigen Rentner:innen, die in diesem Sinne arm sind, also mehr als drei Viertel, keinen Anspruch auf Grundrente haben, weil sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. 33 Grundrentenjahre, nicht erfüllen. Das widerspricht dem häufig angeführten Ziel der Grundrente, Altersarmut zu reduzieren.
Auf der anderen Seite haben 21% der Anspruchsberechtigten ein Vermögen, das sie in die reichere Hälfte der deutschen Rentner:innen einordnet. Würden bei der Einkommensprüfung die Vermögenswerte, wie z.B. Wohneigentum oder Kapitallebensversicherungen, mitberücksichtigt, wären lediglich 2,2% statt 7,1% aller Rentner:innen anspruchsberechtigt. Das heißt, dass bei 69% der derzeit anspruchsberechtigten Rentner:innen, also bei mehr als zwei Dritteln, konsequenterweise die Einkommensgrenzen greifen müssten, weil sie wegen ihres relativ hohen Vermögens nicht als arm betrachtet werden können.
Fazit: Die Grundrente ist doppelt ungerecht: Das neue Gesetz erreicht zu wenige Personen, die tatsächlich Unterstützung benötigen, und gewährt zu vielen Personen Leistungen, die keine Hilfe brauchen.
Zur Studie:
Börsch-Supan, Axel und Nicolas Goll: „Ziele verfehlt: Eine Analyse der neuen Grundrente“. In: ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 06, 34-39.
Pressekontakt:
Verena Coscia (coscia(at)mea.mpisoc.mpg.de)