Nation ist auch im Wahlrecht kein Muss
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Die Abschaffung der Grundmandatsklausel ließ und lässt auch in der Wissenschaft entsprechend viele Argumente hervorkommen, manche verfassungspolitische, manche verfassungsrechtliche. Ein Argument aber, das sowohl in der Bundestagsdebatte als auch in der Öffentlichkeit oft wiederholt wurde und wohl den in den novellierten Gesetzesvorschriften zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers ergibt, darf nicht unkommentiert bleiben: Das Argument, dass die nationale Dimension allein aussagekräftig für den politischen Wettbewerb sei und deswegen auch territorial konzentrierte Parteien mit nationalem Messstab zu messen seien.
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