Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Strukturverantwortung der Rehabilitationsträger
Die Arbeit untersucht die Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX und der damit einhergehenden Probleme. Die Erbringung von Rehabilitationsleistungen nach dem SGB IX ist ein komplexer Vorgang, der einer umfassenden Strukturierung bedarf. Ähnlich wie beim Sicherstellungsauftrag in der gesetzlichen Krankenversicherung geht es auch im Bereich der Rehabilitation darum, ein System vorzuhalten, welches umfassend eine sachgerechte und gegebenenfalls ortsnahe Erbringung von Rehabilitationsleistungen sicherstellt. Die Autorin untersucht die Strukturverantwortung der Rehabilitationsträger daraufhin, ob sie gesetzlich in einem zur Versorgung ausreichenden Rahmen definiert ist. Welche konkrete Umsetzung diese Definition erfahren soll und ob die Ausgestaltung des Sicherstellungsauftrages aus dem SGB V ein Leitbild hierfür geben kann, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.