Kontingente im Asylbereich sind rechtswidrig
Vor Kurzem hat Österreich angekündigt, Obergrenzen für Asylgesuche einzuführen, und parallel werden die politischen und rechtlichen Debatten über solche Obergrenzen und zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden immer schriller. In diesem Zusammenhang konnte der Eindruck entstehen, Obergrenzen für Asylsuchende seien (zumindest) an den Schengen-Binnengrenzen (die auch die Schweiz umgeben) rechtmässig. Die EU-Kommission hat daraufhin mit einem Schreiben des Kommissars Avramopoulos auf die völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs hingewiesen und die Rechtswidrigkeit von Obergrenzen dargelegt. Vor diesem Hintergrund erscheint es unabdingbar, vertieft auf die Frage der Rechtmässigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Obergrenzen und Kontingenten einzugehen.