Sozialleistungen für Unionsbürger
Die Arbeit behandelt eines der größten europarechtlichen und politischen Aufreger der letzten Jahre. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Unionsbürger aus fremden Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland Sozialleistungen in Anspruch nehmen können und sollten. Gegenstand der Arbeit ist die systematische Aufarbeitung der Rechtslage auf der Ebene des Völkerrechts, des Europa- und des Nationalen Rechts.
Neben der Analyse der einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsprechung liefert die Arbeit auch ein eigenes Lösungskonzept mit einem feststehenden Ergebnis. Im Vordergrund steht die These, dass Unionsbürger dann Sozialleistungen erhalten sollen, wenn sie eine hinreichende Verbundenheit zu Deutschland nachweisen können. Das gilt nicht nur für erwerbstätige sondern auch für nicht erwerbstätige Unionsbürger.