Fest verankert? Genderstereotype und (Sozial-)Recht | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Fest verankert? Genderstereotype und (Sozial-)Recht

Bereits 2003 stellte die Bundesfamilienministerin Schmidt fest, dass „die juristische Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht“ sei (BT-Protokoll 15/31 v. 13.03.2003, S. 2379 (B)). Heute, mehr als 20 Jahre nach diesem Statement, ist jedoch zu konstatieren, dass Frauen faktisch in vielerlei Hinsicht noch immer schlechter gestellt sind. Wie lässt sich diese Diskrepanz zwischen (mutmaßlich) geschaffener formaler rechtlicher Gleichstellung und faktisch fortbestehendem Gender Gap erklären? Ein Faktor und damit eine Teilerklärung dieses Missverhältnisses könnten Genderstereotype sein, die unbemerkt das tägliche Denken und Handeln beeinflussen. Wie die sozialpsychologische Forschung zeigt, konnte in den vergangenen Jahren zwar der Gender-Gap statistisch verkleinert werden, jedoch haben sich in demselben Zeitraum die stereotypen Vorstellungen zu Frauen und Männern als änderungsresistent erweisen.

Die interdisziplinäre Dissertation geht der Frage nach, ob auch Gesetze und die an sie anknüpfenden Einzelfallentscheidungen unbemerkt durch Genderstereotype beeinflusst sind. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Erkenntnisse der Sozialpsychologie zu (Gender-)Stereotypen. Es wird herausgearbeitet, welche Bedeutung Stereotype für das menschliche Denken haben, wie sie die tägliche Informationsverarbeitung effizient strukturieren und welche unbemerkten Fehlschlüsse und Verzerrungen damit einhergehen. Am Beispiel des Sozialrechts werden entsprechende Verankerungen von Genderstereotypen aufgezeigt und eine Methode entwickelt, wie diese aufgespürt werden können.