Geschichte
Das Institut ist aus einer 1976 errichteten Projektgruppe für internationales und vergleichendes Sozialrecht hervorgegangen. Bereits vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Befristung wurde die Umwandlung der Projektgruppe in das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht beschlossen und 1980 vollzogen.
Gründungsdirektor war Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans. F. Zacher, der im Jahre 1990 das Amt des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft übernahm und die Leitung kommissarisch fortführte. Ihm folgten als Direktoren Prof. Dr. Bernd Baron von Maydell (1.2.1992 – 31.7.2002) und nach dessen Emeritierung Prof. Dr. Ulrich Becker (seit 1.9.2002). Das Institut war bis 2011 satzungsgemäß der Forschung auf dem Gebiet des ausländischen und internationalen Sozialrechts gewidmet.
Prof. Axel Börsch-Supan, Ph.D., nahm 2010 den Ruf als Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft an und kam 2011 als Direktor an das Institut. Seine Abteilung, das „Munich Center for the Economics of Aging“ (MEA) widmete sich sozialpolitischen Fragestellungen. Der neuen Forschungsausrichtung entsprechend wurde vom Senat der Max-Planck-Gesellschaft eine neue Satzung verabschiedet und das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht zum 1.7.2011 in Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik umbenannt. Prof. Börsch-Supan emeritierte Ende 2022 und führt das MEA nun als eigenständige Forschungseinrichtung fort. Die sozialrechtliche Abteilung befasst sich unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Becker weiterhin mit dem ausländischen und internationalen Sozialrecht.
Von 2010 bis 2020 bereicherte zudem die Forschergruppe „Inklusion bei Behinderung“ unter Leitung der Max Planck Fellow Prof. Dr. Elisabeth Wacker die Arbeit des Instituts. Untersucht wurden Strukturen, Maßnahmen und Wirkungen von Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive.