Freiwillige Zusatzbeiträge als sechster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge? Eine Randnotiz zum Lebensleistungsanerkennungsgesetz | Munich Center for the Economics of Aging - MEA
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Freiwillige Zusatzbeiträge als sechster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge? Eine Randnotiz zum Lebensleistungsanerkennungsgesetz

Inhalt Im Rahmen des RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer faktisch bis zu einer Höhe von 10% des Bruttolohns steuer- und sozialabgabenfrei sog. freiwillige Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen können. Beitragszeiten und Rentenansprüche aus Zusatzbeiträgen werden im Rahmen der neuen Zuschussrente genauso behandelt wie Beitragszeiten und Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der Riester-Rente und der Basisrente. Für den einzelnen Arbeitnehmer können die freiwilligen Zusatzbeiträge attraktiv sein, da sie steuerlich und beitragsmäßig teilweise stärker begünstigt werden als beispielsweise die Entgeltumwandlung. Sie verursachen keine Kosten und sind deshalb vor allem für rentennahe Jahrgänge attraktiv. Die Arbeitgeber können mit den freiwilligen Beiträgen ähnliche Effekte erzielen wie mit anderen Durchführungswegen der bAV wie Steuervorteile, Lohnkostenvorteile sowie Mitarbeiterbindung und -motivation. Zudem sind die freiwilligen Zusatzbeiträge mit keinen Sicherungs- und Haftungskosten sowie mit geringen Verwaltungskosten verbunden, so dass insgesamt die freiwilligen Zusatzbeiträge auch für die Arbeitgeber eine Alternative zu den anderen Durchführungswegen der bAV sein könnten. Gesamtwirtschaftlich ergeben sich jedoch Gefahren: So sind freiwillige Zusatzbeiträge vor allem für Personen mit größerem Erwerbsminderungsrisiko attraktiv, so dass die Gefahr einer Risikoselektion besteht, die die finanzielle Stabilität des GRV-Systems beeinträchtigen könnte. Zudem ergibt sich mit den freiwilligen Zusatzbeiträgen eine neue, umlagefinanzierte, staatliche Form der Zusatzversorgung, die in Konkurrenz zu den meist kapitalgedeckten, privaten Zusatzsystemen tritt und somit die Struktur des mischfinanzierten Drei-Säulen-System beeinflusst.
Publikationsdetails
csm_Dr._Martin_Gasche_37a2923196

Martin Gasche

2012
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