Extremwetter: Pflichtversicherung für Elementarschäden? | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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03.06.2024 / Sozialrecht

Extremwetter: Pflichtversicherung für Elementarschäden?

Angesichts der massiven Hochwasserschäden, die Starkregen in Bayern und Baden-Württemberg in den vergangenen Tagen verursacht hat, wird nun erneut über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutiert. Bundesweit sind bis heute nur rund 50% der Wohngebäude umfassend gegen derartige Naturgefahren versichert.

In einem Max-Planck-Forum diskutierte Prof. Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, mit Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds beim Bayerischen Gemeindetag und Vorsitzende der Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V., Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland e.V., Dr. Anne von Streit vom Department für Geographie der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie Ernst Rauch vom Rückversicherer Munich Re darüber, wer im Fall von Extremwetterschäden die Verantwortung tragen sollte. Die Fragen der Diskussionsveranstaltung, die Ende 2022 stattgefunden hat, sind aktueller denn je: Wie müsste eine Pflichtversicherung ausgestaltet sein, insbesondere um soziale Härten zu vermeiden? Welche Gebäude sind möglicherweise nicht versicherbar und wer trägt dann die Kosten? Wie könnte eine bessere Risikovorsorge gelingen?

Ein ausführlicher Zusammenschnitt des Max-Planck-Forums kann auf dem YouTube-Kanal der MPG abgerufen werden >> Link