Gesundheit: Chancen und Risiken eines neuen Verfahrens
Die Europäische Kommission hat Anfang 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien auf den Weg gebracht. Künftig sollen Experten des Health Technology Assessment (HTA) aus den Mitgliedstaaten in einer Koordinierungsgruppe gemeinsam bewerten, ob ein neues Arzneimittel bzw. Medizinprodukt einen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie aufweist oder nicht. Das Ergebnis soll für alle EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bindend sein. Das europäische Parlament stimmte dem Entwurf inzwischen zwar zu, beschloss aber 199 Änderungsanträge, die die Kompetenz der Mitgliedstaaten stärken, aber gleichzeitig zu weiteren Problemen in der Praxis führen können, wie unser Wissenschaftler Dr. Roman Grinblat in einem neu erschienenen Aufsatz feststellt. Hinzu kommt, dass die neue Verordnung noch mit anderen europäischen Rechtsgrundlagen wie der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung harmonisiert werden muss. Bleibt dies aus, besteht die Gefahr überflüssiger Bewertungsprozesse mit der Folge, dass die Verordnung nicht nur ihre Ziele verfehlt, sondern ein zusätzliches Verfahren einführt, das sich negativ auf die Entwicklung und Verfügbarkeit innovativer Gesundheitstechnologien auswirkt.
Publikation