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28.04.2023 / Sozialrecht

Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Verpflichtungen auch für den Sozialstaat?

In seiner vielfach als epochal bezeichneten Klimaschutz-Entscheidung vom 24. März 2021 entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz ein Abwehrrecht gegen die drohende Zerstörung der Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung. Das Neue daran ist, dass bereits eine Grundrechtsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen einem Grundrechtseingriff gleichgestellt wird. Lassen sich aus diesem zukunftsbezogenen Grundrechtsschutz auch konkrete Verpflichtungen für den Sozialstaat ableiten? Dieser Frage ist Prof. Ulrich Becker in einem Aufsatz nachgegangen, der nun auch in englischer Sprache auf der Homepage von Max Planck Law veröffentlicht wurde.

In der Diskussion über mögliche sozialrechtliche Folgen der Klimaschutz-Entscheidung steht die Finanzierbarkeit der Sozialversicherungssysteme im Vordergrund, wobei der Rentenversicherung – einer Dauerbaustelle des Sozialstaates – eine besondere Bedeutung zukommt. Eine Forderung in diesem Zusammenhang ist, Beiträge und Leistungen bei der gegenwärtigen wie der künftigen Generation verhältnismäßig zu verteilen. Demgegenüber führt Ulrich Becker aus, dass sich das Argument einer in der Zukunft liegenden Grundrechtsbeeinträchtigung nicht ohne Weiteres auf andere sozialrechtliche Bereiche übertragen lässt.

Die Brücke, die in der Klimaschutz-Entscheidung die Gegenwart mit der Zukunft verknüpft, ist die Unumkehrbarkeit der in Gang gesetzten Ereignisse. Bei einer Übertragung auf die Sozialleistungssysteme müsste behauptet werden, deren Schaffung und Aufrechterhaltung führe ebenfalls in Zustände der Unumkehrbarkeit, argumentiert Ulrich Becker. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sozialleistungssysteme bleiben menschengemachte Institutionen, die sich, wenn auch oft mühsam, ändern lassen, während die Klimakatastrophe gerade durch die Wechselwirkung zwischen menschlichem Handeln und der Natur gekennzeichnet sind.

Für Forderungen nach "generationengerechten" Reformen gibt es zudem bereits eine verfassungsrechtliche Grundlage, die durch die Klimaschutz-Entscheidung höchstens bestärkt, aber nicht erweitert wird, erklärt der Rechtswissenschaftler: die "Gleichheit in der Zeit", die sich als konkrete Erscheinungsform einer Generationengerechtigkeit verstehen lässt. Das Verfassungsrecht sieht für diese Gleichheit zwischen den Generationen in der Sozialversicherung zwar Grundsätze vor, enthält aber keinen Fahrplan. Es gibt unterschiedliche Wege, die Sozialversicherungen im allgemeinen und die Rentenversicherung im besonderen zu reformieren und damit auch künftige Leistungen und Belastungen zu verändern. Daher muss auch in Zukunft im Rahmen parlamentarischer Debatten um die beste Lösung gerungen werden.

Originalpublikation in deutscher Sprache:
Becker, Ulrich: Der Klimaschutz, das BVerfG und die Zukunft des Sozialstaats, in: NJW-Spezial, Heft 8/2022, S. 1222-1227.

Der Artikel basiert auf einem Vortrag anlässlich des Deutschen Juristentags, der >> hier angesehen werden kann (ab Minute 27:10).