01.04.2013 / Sozialrecht
Medizinische Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren
In sozialgerichtlichen Verfahren stehen häufig komplexe medizinische Fragen im Raum. Daher werden im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung oft ärztliche Sachverständige beigezogen. Das Sozialgerichtsgesetz kennt neben der amtswegigen Gutachteneinholung die Besonderheit der Anhörung eines von der Klagepartei benannten Arztes. In einem Forschungsprojekt wurden bundesweit sozialgerichtliche Verfahren daraufhin untersucht, wie sich diese von der Klagepartei veranlassten Gutachten auswirken. Das Projekt ist zugleich ein Beitrag zur Verbindung von Rechtsdogmatik und Rechtstatsachenforschung.
Jahrbuch der Max-Planck-Gesellschaft 2013