Präimplantationsdiagnostik: Ein ethisch und rechtlich sensibles Thema | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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13.03.2025 / Sozialrecht

Präimplantationsdiagnostik: Ein ethisch und rechtlich sensibles Thema

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Dr. Irene Domenici (l.) vertrat bei der Podiumsdiskussion die juristische Perspektive.

Seit zehn Jahren prüft die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zur PID. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das eine genetische Untersuchung von Zellen nach einer in-vitro-Fertilisation ermöglicht, ehe der Embryo in die Gebärmutter übertragen wird. Auf die damit verbundenen Herausforderungen aus verfassungsrechtlicher Sicht ging beim Festakt zum 10. Jubiläum der Kommission in der Münchner Residenz Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (MPISOC), ein. MPISOC-Wissenschaftlerin Dr. Irene Domenici stellte anschließend Regelungen aus dem Ausland vor, die auch für den deutschen Gesetzgeber interessant sein könnten – insbesondere um die wachsende Belastung der ehrenamtlich tätigen Kommission zu verringern, die sich immer weiter steigenden Antragszahlen gegenübersieht.

 

 

Die Regelung der Präimplantationsdiagnostik betreffe ein Grundproblem unserer Rechtsordnung, sagte Ulrich Becker: "Wie nämlich ethisch umstrittene Fragen, die zugleich Grundlagen unserer Existenz und unseres Zusammenlebens betreffen, rechtlich überformt werden können und sollen." Der moderne Rechtsstaat stehe hier vor einem Problem. Er müsse mit seinen Gesetzen allgemeinverbindliche Festschreibungen treffen, ohne sich in einer pluralistisch zusammengesetzten Gesellschaft immer auf allgemein anerkannte Richtigkeitsvorstellungen beziehen zu können, die dem Recht voraus liegen. In der Folge bedeute dies, dass Antworten auf diese Fragen offen zu diskutieren sind und ein Konsens hergestellt werden muss.

Da die Verfassung auch in ethisch umstrittenen Fragen genügend Spielraum lasse, seien die Herausforderungen für die PID aber nicht nur verfassungsrechtlicher Natur, erklärte Ulrich Becker. Die Herausforderung sei vielmehr, einen gesellschaftlich anerkannten Kompromiss darüber zu finden, "wie wir Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin normativ einschätzen und rechtlich einhegen wollen" – und diesen Kompromiss angesichts gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen dann in Abständen zu hinterfragen und eventuell fortzuschreiben. Insbesondere hinsichtlich des technischen Fortschritts sei über die aktuelle Regulierung der PID nachzudenken, führte der Institutsdirektor aus. Denn dieser könne Verfahren hervorbringen, die nicht mehr unter die bestehende Vorschrift fallen und in der Folge eine Anpassung erfordern.

Vor diesem Hintergrund betonte Irene Domenici, dass der notwendige gesellschaftliche Kompromiss kaum von einer einzelnen Institution wie dem Gesetzgeber hergestellt werden könne, sondern durch einen Prozess der Auseinandersetzung und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb des Rechtssystems entstehe. So könnten bei der Herbeiführung einer akzeptablen Lösung auch Gerichte eine große Rolle spielen, wie dies in Italien der Fall ist. Zudem müssten hier die individuellen medizinischen Voraussetzungen für den Zugang zur PID von Ärzten und Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes bewertet werden. In England wiederum sei das Warnock-Komitee zentral für die Findung eines gesellschaftlichen Kompromisses gewesen. Auf seine Empfehlung wurde die Human Fertilisation and Embryology Authority gegründet, die bis heute für die Regulierung der PID zuständig ist.

Der Blick in die Rechtsordnungen anderer Länder zeige, so Irene Domenici, dass es vorstellbar ist, Lösungen zu entwickeln, die einerseits die Belastung von Institutionen wie der PID-Ethikkommission verringern und andererseits Paaren kürzere Wartezeiten ermöglichen. Ein praktikabler Ansatz könne darin bestehen, die Aufgabe der PID-Kommissionen ähnlich wie im Beispiel Englands zu gestalten und – wie in Italien – unabhängige Fachärzte und -ärztinnen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die PID-Kommissionen könnten mit der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung einer Liste potenziell schwerwiegender Krankheiten beauftragt werden. Zugleich müssten sie zusätzliche verbindliche Kriterien festlegen, die von Fachärzten und -ärztinnen bei der Genehmigung der PID im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Auf dieser Ebene komme es dann entscheidend auf eine nicht-direktive medizinische Beratung und die Anwendung des Mehraugenprinzips an, um Missbrauch zu verhindern. Damit würde auch die Liste der Krankheiten zumindest teilweise ihren stigmatisierenden Charakter verlieren.

Bei der anschließend von Anouschka Horn (Bayerisches Fernsehen) moderierten Diskussionsrunde, an der auch Irene Domenici teilnahm, gingen die Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen unter anderem der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Präimplantationsdiagnostik in der Zukunft gestattet sein sollte.