Wissenschaftler/innen
Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht
Die Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht erforscht die Eigenheiten des Sozialrechts: als eigenes Rechtsgebiet wie als Instrument zur Realisierung sozialpolitischer Maßnahmen.
Bitte beachten Sie: Rechtsberatung ist keine Aufgabe des Instituts. Allgemeine Rechtsauskünfte können daher grundsätzlich nicht erteilt werden.
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