Die Arzneimittelversorgung gilt seit Jahren als einer der wesentlichen Kostentreiber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei die Struktur des Arzneimittelangebots – insbesondere neue, patentgeschützte Medikamente – und die damit verbundenen Preise der Arzneimittelhersteller hierfür hauptursächlich sind. Aufgrund dieser Entwicklung, die nicht auf Deutschland beschränkt ist, bemühen sich die nationalen Gesetzgeber mittels verschiedenster Steuerungsmaßnahmen um eine Dämpfung der Ausgaben.
Das Anliegen dieser Doktorarbeit ist es, die Instrumente zur Regulierung der Herstellerabgabepreise im Bereich der Arzneimittelversorgung in der GKV und im Nationalen Gesundheitssystem Spaniens (SNS) systematisch darzustellen und rechtlich zu bewerten. Für den hier zu führenden rechtlichen Vergleich bietet sich das spanische Recht als Vergleichsrechtsordnung vor allem aufgrund des abweichenden Ansatzes der Preissteuerung an.
Im Rechtsvergleich wird deutlich, dass das Regelungsinstrumentarium im Arzneimittelbereich etliche Besonderheiten aufweist. Es handelt sich um ein besonderes sozialrechtliches Produktrecht, dessen Regelungsschwerpunkt klar auf der Leistungsfinanzierung und Kostensteuerung liegt und weniger auf der Qualität der Versorgung. Die Dissertation schließt mit einer vergleichenden Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen der Preissteuerung, die vor allem durch das dem Gesetzgeber und der Exekutive zur Verfügung gestellte Handlungsinstrumentarium sowie die Wirtschaftsgrundrechte der pharmazeutischen Unternehmer gezogen werden.