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Vulnerabilität als Rechtsprinzip

„People who are vulnerable must be empowered.” So lautet der Eingangssatz zum 23. Erwägungsgrund der Einleitung der UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Allerdings bleibt unklar, wie dieses „Empowerment“ aussehen soll und welche Akteure diesbezüglich eine Handlungspflicht trifft. Zwar findet der Begriff der Vulnerabilität in Absichtserklärungen, verbindlichen Rechtsakten, Gerichtsurteilen oder auch wissenschaftlichen Beiträgen häufig Verwendung. Auf vermeintlich einfache Fragen, wie: „Wer sind diese vulnerablen Personen und was macht deren Vulnerabilität aus?“, werden jedoch höchst unterschiedliche Antworten gegeben. Handelt es sich bei Vulnerabilität also lediglich um ein politisches Modewort oder sind mit der Kategorisierung substantielle Schutz- und Leistungsrechte verbunden? Das Dissertationsprojekt unternimmt den Versuch, der Ambiguität, die den Vulnerabilitätsbegriff umgibt, mit rechtlich handhabbaren Maßstäben entgegenzutreten. Auf Grundlage einer systematischen Auswertung des Vulnerabilitätsdiskurses sollen die Potentiale dieses Konzeptes als juristische Analysekategorie ausgelotet und anschließend rechtspraktisch überprüft werden.

Autor(en)
Tim-Rohmann-

Tim Rohmann