Forschungsprojekte – Überblick
Die Forschungsprojekte der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht sind nach folgenden Arbeitsschwerpunkten strukturiert:
Europäisierung des Sozialstaats
Europäisierung und Internationalisierung des Sozialrechts ist durch die zunehmende Bedeutung supranationaler und internationaler Vorschriften gekennzeichnet. Sie führt zu einem Wechselspiel zwischen der nationalen Regelungsebene auf der einen und einer regionalen oder globalen auf der anderen Seite. Das führt im Ergebnis auch zu einer Zunahme an Pluralität und möglichen Rechtskollisionen innerhalb eines Rechtssystems, die ein zentraler Untersuchungsgegenstand sind.
Modernisierung des Sozialstaats
Die Modernisierung des Sozialrechts in einer postmodernen Zeit ist, besonders in entwickelten Staaten, charakterisiert durch eine Anpassung an soziale Veränderungen, durch den Einsatz neuer Formen und Instrumente der Steuerung sowie durch Weiterentwicklungen im Hinblick auf Zuschnitt und Zielsetzung sozialer Leistungen. Vergleichende Studien können helfen, um die genannten Entwicklungen besser zu verstehen. Dabei stellt sich auch immer die Frage, inwieweit tradierte Systeme durch neue ergänzt oder ersetzt werden sollen und können.
Grundlagen des Sozialstaats
Neben Modernisierungsprozessen befasst sich die sozialrechtliche Abteilung auch mit den Grundlagen der Gewährleistung des sozialen Schutzes als einer Kernaufgabe des Sozialstaats. Sie zeigen auf, wie politische Gemeinschaften angelegt sein können, welche Aufgaben sie verfolgen sollen und welche Wege möglich sind, um sozialpolitische Ziele zu erreichen.
Gesundheitsrecht
Gesundheitsrechtliche Projekte sind in der Arbeit der Abteilung seit langem fest verankert. Ein zwischen 2010 und 2014 durchgeführtes Verbundprojekt über personalisierte Medizin hat allerdings den gegenständlichen und organisatorischen Grundstein für die Bildung einer Forschungseinheit zum Gesundheitsrecht gelegt. Der interdisziplinäre Austausch hat zudem zu neuen Forschungsfragen geführt, die hier aufgegriffen werden.
Recht und Sozialwissenschaften
Im Forschungsbereich "Recht und Sozialwissenschaften" werden in erster Linie empirische Studien durchgeführt. Sie bereichern die qualitative juristische Forschung mit quantitativen und experimentellen Arbeiten.