Die Debatte zum grenzüberschreitenden Kindergeldbezug sowie eine Änderung der deutschen Bewilligungspraxis beim Kindergeld für Arbeitsmigranten waren Anstoß für eine Studie zu aktuellen Entwicklungen beim Kindergeldrecht, die insbesondere die Interaktion zwischen europäischem und nationalem Recht in den Blick nimmt. Seit einiger Zeit setzen sich verschiedene EU-Staaten dafür ein, den Zahlbetrag von Kindergeld für die nicht im Inland lebenden EU-Ausländer/innen an die Verhältnisse am Wohnort des Kindes zu koppeln. Dies scheitert regelmäßig am Widerstand der Europäischen Kommission. Gegen Österreich, das 2019 eine solche „Indexierung“ des Kindergeldes einführte, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland setzte dagegen verstärkt auf faktische Restriktionen, um die Kosten für Kindergeldzahlungen ins Ausland einzudämmen, insbesondere durch ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug von 2019. Die Frage, inwieweit diese Änderungen im deutschen Recht gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen, ist derzeit noch offen. Im weiteren Fortgang der Untersuchung sollen auch Familienleistungen anderer EU-Länder behandelt werden.
Europäisierung des Sozialstaats
Auswirkungen des europäischen Rechts auf nationale Familienleistungen
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