Erwerbsverlauf, Alterung der Erwerbsbevölkerung und sozialer Schutz in Europa | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Forschungsprojekte
Modernisierung des Sozialstaats

Erwerbsverlauf, Alterung der Erwerbsbevölkerung und sozialer Schutz in Europa

Dieses Projekt beschäftigte sich mit einem Forschungsthema von hoher Komplexität: der Analyse der sozialrechtlichen Herausforderungen, mit denen die Sozialschutzsysteme in Europa durch zwei parallel verlaufende Veränderungsprozesse konfrontiert sind. Zum einen wandeln sich die Erwerbsverläufe und sind zunehmend durch Flexibilisierung, Diskontinuität und Individualisierung, neue Produktionsmodalitäten sowie durch eine Erosion arbeitsrechtlicher Schutzgarantien geprägt; zum anderen steigt die Lebenserwartung, woraus sich die Forderung nach einer Verlängerung der späten Erwerbsphase ableitet. Angesichts der flexibilisierten Erwerbsverläufe und einer „alternden“ Erwerbsbevölkerung stehen die europäischen Wohlfahrtsstaaten vor neuen Herausforderungen, um die sozialen Rechte und den sozialen Schutz der Einzelnen mit ihren unterschiedlichen Erwerbsbiographien zu gewährleisten. Der besondere Fokus des Forschungsprojekts liegt auf der Entwicklung und Anpassung jener Maßnahmen im Sozialleistungsrecht wie auch im Arbeitsrecht, die zum Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit in der späteren Erwerbsphase beitragen bzw. die Anforderungen an eine verlängerte Lebensarbeitszeit „sozialverträglich“ abfedern.

Das Forschungsprojekt behandelt grundlegende Fragen der Modernisierung der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes in einer sich mit hohem Tempo wandelnden Arbeitswelt. Die in den sozialen Leistungssystemen erfassten traditionellen sozialen Risiken entstanden ursprünglich zur Absicherung von Erwerbsrisiken in der Industriegesellschaft. Vor dem Hintergrund der Erfordernisse einer verlängerten Lebensarbeitszeit und der flexibilisierten Erwerbsverläufe bieten diese Systeme bisher jedoch nur unzureichende Antworten auf folgende Fragen: Welchen Beitrag vermögen diese Systeme zu leisten, um Arbeitsfähigkeit und Erwerbsteilhabe langfristig zu erhalten? Inwieweit gestatten sie durchlässige Übergänge zwischen Erwerbszeiten und Nichterwerbszeiten, etwa nach krankheitsbedingten oder familiär bedingten Unterbrechungen?

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Zusammenwirken der verschiedenen Sozialschutzsysteme: Ist das vorhandene Instrumentarium auf ein konsistentes Ineinandergreifen der Systeme des sozialen Schutzes zur Verwirklichung des übergeordneten Zieles, eine längere Lebensarbeitszeit zu unterstützen, ausgerichtet, oder kommt es zu inkonsistenten Wirkungen, Zielkonflikten bzw. paradoxen Interaktionen zwischen den beteiligten Systemen? Im Fokus der Analysen stehen jeweils die Länder Deutschland und Frankreich. Daneben bieten Norwegen und die Niederlande, punktuell auch Italien als eines der notorischen Krisenländer Europas, vor dem Hintergrund des Zusammenspiels unterschiedlicher Sicherungssysteme Einblicke in zentrale Reformtendenzen, insbesondere im Fall längerer Erkrankung, geminderter Arbeitsfähigkeit und Verlust des Arbeitsplatzes.

In einem ersten Schritt stellt das Forschungsprojekt die skizzierten Herausforderungen zunächst in einen europäischen Kontext. Länderübergreifende „Europäische Impulse“ gehen von der Europäischen Union und dem  Europarat aus:  Der Bogen spannt sich von den unionsrechtlichen Dimensionen sozialer Kohäsion über europäische Vorgaben für die Alterssicherung und die Perspektiven einer gender- und lebenslaufsensiblen Europäischen Agenda für die Sozial- und Beschäftigungspolitik hin zu Fragen der Qualifikation der sozialen Rechte von Versicherten im Recht der EU und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein weiterer Impuls  ist die Entwicklung eines europäischen Rechtsrahmens zum Verbot der Altersdiskriminierung im Bereich Arbeit und Beschäftigung, einschließlich der innerstaatlichen Auswirkungen des europäischen Antidiskriminierungsrechts. In einem zweiten Schritt folgen vergleichend angelegte Länderstudien über die Maßnahmen und Reformerfahrungen in Bezug auf drei zentrale Risikofelder entlang des Erwerbsverlaufs, mit denen die ausgewählten europäischen Staaten auf die sich ändernden Sicherungsbedürfnisse einer alternden Erwerbsbevölkerung in Zeiten eines beschleunigten technologischen Wandels reagieren.

Das erste Risikofeld bezieht sich auf gesundheitliche Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation im Erwerbsalter sowie die Regelungen zur Einkommenssicherung und zum Arbeitsplatzschutz bei längerer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkungen. Die Länderstudien werden ergänzt durch einen arbeitsmedizinischen Beitrag, der die Rolle der Gesundheit in der späten Erwerbsphase in gewisser Weise relativiert, aber auch zeigt, dass bei einer positiv gestalteten Arbeitsumwelt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsleben teilhaben können. Das zweite Risikofeld betrifft ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung von Menschen in fortgeschrittenem Erwerbsalter, die bei Verlust des Arbeitsplatzes verstärkt von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, v.a. wenn gesundheitsbedingt keine Erwerbstätigkeit in Vollzeit möglich ist. Behandelt werden sowohl Anreize zur Prävention von Arbeitslosigkeit auf betrieblicher Ebene (Altersmanagement) als auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die speziell die Wiedereingliederung älterer oder vermindert erwerbsfähiger Menschen unterstützen. Diese Thematik wird ebenfalls durch eine vergleichende empirische Studie über positive und weniger positive Reformerfahrungen aus ausgewählten europäischen Ländern abgerundet.

Das letzte Risikofeld behandelt schließlich Fragen zur Absicherung und den damit verbundenen sozialen Rechten in der Nacherwerbsphase. Bemerkenswert erscheinen in diesem Zusammenhang Reformen in Frankreich (2003 und 2010), die es den Betrieben verbieten, sich von einem Beschäftigten vor dem 70. Lebensjahr ohne dessen Einwilligung zu trennen. Vor dem 70. Lebensjahr ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zudem nur unter der Bedingung möglich, dass ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente aus dem Basissystem besteht. Gleichzeitig unterstützt der französische Gesetzgeber kollektivvertragliche Formen der Gestaltung der späten Erwerbsphase, die in der Regel auf eine vorzeitige Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess hinauslaufen. Der Zugang zu solchen Instrumenten ist indes sehr ungleich verteilt und hat den negativen Effekt, dass die Talente und Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer entwertet werden.

Die Ergebnisse wurden 2018 in dem dreisprachigem Band „Erwerbsverlauf und sozialer Schutz in Europa“ unter der Herausgeberschaft von Eva Maria Hohnerlein, Sylvie Hennion und Otto Kaufmann veröffentlicht.

Ansprechpartner
Hohnerlein-Eva-3

Dr. Eva Maria Hohnerlein

Kooperationspartner

Prof. em. Dr. Sylvie Hennion

Institut de l'Ouest: Droit et Europe (IODE), Université Rennes 1, Frankreich
Publikationen

Hennion, Sylvie/Kaufmann, Otto/Hohnerlein, Eva Maria/Hennion, Sylvie/Kaufmann, Otto/Hohnerlein, Eva Maria (Hrsg.) :
Erwerbsverlauf und sozialer Schutz in Europa. Employment Biographies and Social Protection in Europe. Les parcours professionnels et la protection sociale en Europe, Berlin 2018.