Projektbeschreibung
Im Mittelpunkt des inzwischen abgeschlossenen Verbundprojekts „Individualisierte Gesundheitsversorgung“ stand die Integration der Individualisierten Medizin in das deutsche Gesundheitssystem. Individualisierte Medizin wurde dabei als ein medizinisches Konzept verstanden, das der Identifikation individueller, vor allem biologischer Faktoren dient, mithilfe derer sich Erkrankungs-wahrscheinlichkeiten und Wirkungen von Behandlungsverfahren besser vorhersagen lassen. Ziel des Verbundprojekts war es, die ethischen, ökonomischen und rechtlichen Implikationen solcher individualisierten medizinischen Ansätze zur Prävention und Therapie zu beurteilen und Perspektiven für eine ethisch gerechtfertigte, ökonomisch rationale und rechtlich angemessene Entwicklung und Anwendung dieser Verfahren zu erarbeiten.
Die sozialrechtliche Abteilung des Max-Planck-Institutes für Sozialrecht und Sozialpolitik konzentrierte sich im Rahmen des Forschungsprojektes auf die Frage, wie Maßnahmen Individualisierter Medizin in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung integriert werden können. Zudem untersuchten die Wissenschaftler die Implikationen für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten. Bei der damit einhergehenden Auseinandersetzung mit dem notwendigen rechtlichen Schutz genetischer Gesundheitsdaten wurde insbesondere die Rechtslage in den USA einbezogen, da die genbasierte Individualisierte Medizin dort bereits eine größere Anwendung findet. Die ethischen Aspekte durchleuchtete das Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, wohingegen die ökonomischen Fragen vom Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, bearbeitet wurden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte das dreijährige Projekt im Rahmen des Forschungsschwerpunkts ELSA (ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften und der Biotechnologie).
Foto: MPI für Informatik - Bock
Zentrale Ergebnisse
- Individualisierte Gesundheitsleistungen lassen sich in die vorhandenen Leistungskategorien des SGB V einpassen. Die genaue Zuordnung hängt allerdings vom Zuschnitt der jeweiligen Leistung ab.
- Bei der Erstattung individueller Gesundheitsleistungen ergeben sich mögliche Hürden , z.B. im Hinblick auf den erforderlichen Nutzennachweis bzw. bei Arzneimittel-Test-Kombinationen hinsichtlich der sozialrechtlichen Qualitätskontrolle.
- Die mit individualisierten Behandlungsmethoden einhergehende zunehmende Etablierung genetischer Gesundheitsdaten im ärztlichen Behandlungsalltag erfordert eine umfassende Absicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.