Unverzichtbarer Bestandteil für auf individuelle Bedingungen abzielende Behandlungen, insbesondere der sog. personalisierten Medizin im Falle einer Krebserkrankung, sind In-vitro-Diagnostika (IVDs). Ohne ausreichende Diagnostik können Behandlungserfolge nicht erzielt werden. Deshalb gehören IVDs zu den medizinischen Innovationen, von denen auch gesetzlich versicherte Patienten möglichst schnell profitieren können sollten. Das darf allerdings nicht auf Kosten von Qualität und Sicherheit gehen; ferner muss die Behandlung dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz genügen.
Ausgehend von der Feststellung, dass bis heute im deutschen Recht eine gesetzliche Regelung über den Zugang von IVDs in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fehlt, die sich an diesen normativen Prinzipien orientiert, hatte das inzwischen abgeschlossene Projekt zum Ziel, andere Rechtsordnungen im Hinblick auf spezielle Vorschriften zur Lösung der Zugangsfrage zu untersuchen und darauf aufbauend Reformen vorzuschlagen. Der Rechtsvergleich lässt verschiedene Ansätze erkennen, die zum Teil auch in Deutschland genutzt werden können, um die Einbeziehung von IVDs in die GKV auf eine angemessene gesetzliche Basis zu stellen. Denn in den meisten Fällen hängen sie nicht von der spezifischen institutionellen Ausgestaltung der jeweiligen Gesundheitssysteme ab; zudem lassen sich einzelne vorteilhafte Regelungen miteinander kombinieren.