Willkommen!
Allgemeines
In der Abteilung „Ausländisches und Internationales Sozialrecht“ stehen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Durchführung von Forschungsprojekten über Themen des Sozialrechts- und Sozialpolitikvergleichs sowie des internationalen und europäischen Rechts der sozialen Sicherheit begrenzt Gast-Arbeitsplätze zur Verfügung.
Bewerbung
Begrüßt werden ausdrücklich Forschungsaktivitäten von Gästen, die durch Drittmittel (Stipendien anderer Forschungseinrichtungen, politischer Stiftungen etc.) gefördert werden. Soweit möglich, wird diesen externen Stipendiaten ein PC-Arbeitsplatz mit Internetzugang und Telefonanschluss zur Verfügung gestellt. Gäste mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von mindestens einem Monat werden gebeten, sich formlos um einen Gast-Arbeitsplatz zu bewerben. Die Bewerbung sollte einen tabellarischen Lebenslauf, eine Publikationsliste sowie eine Skizze des Forschungsvorhabens umfassen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an Prof. Dr. Ulrich Becker.
Forschungsstipendien
In begrenztem Umfang stehen Forschungsstipendien der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) zur Verfügung, üblicherweise für einen Aufenthalt zwischen zwei und vier Monaten. Kürzere oder längere Aufenthalte sind möglich. Gefördert werden bevorzugt Forschungsprojekte von herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern vor und nach der Promotion sowie von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, deren Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinteressen des Instituts liegen. Die Höhe der Stipendien ist abhängig von der erreichten wissenschaftlichen Qualifikation und der bisherigen Forschungserfahrung. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Stipendium der MPG nicht mit einem anderen Stipendium kombiniert werden kann. Sollten Gastforscher/innen während ihres Aufenthalts an unserem Institut bereits ein Stipendium oder Gehalt beziehen, ist eine Bewerbung auf ein MPG-Stipendium nicht möglich.
Stipendienanträge
Stipendienanträge sind schriftlich an Prof. Dr. Ulrich Becker zu richten. Der formlose Antrag sollte Angaben zu den Punkten berufliche Ausbildung und Tätigkeit, gegenwärtige Position, wichtige Publikationen, Thema des geplanten Forschungsvorhabens, Sprachkenntnisse und gewünschte Dauer des Forschungsaufenthalts enthalten sowie zwei Referenzschreiben umfassen.
Sprachkenntnisse
Ausreichende Kenntnisse der deutschen (in Ausnahmefällen der englischen oder französischen) Sprache sind wünschenswert, um die Integration und den Kontakt mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Instituts zu erleichtern.
Vorträge und Veranstaltungen
Gäste sind eingeladen, an den Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen. Die Termine werden im Haus per Email bekannt gegeben. Bei einem Forschungsaufenthalt von mehr als einem Monat werden die Gäste gebeten, ihr Forschungsprojekt vorzustellen.
Bibliothek
Gäste mit wissenschaftlichem Fachinteresse sind willkommen, die Präsenzbibliothek des Instituts mit ihrer umfangreichen Auswahl an sozialpolitischer und sozialrechtlicher Spezialliteratur nach Voranmeldung zu nutzen. Der Lesesaal ist montags bis donnerstags jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr, und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung und die Informationen auf unserer Webseite.