Wintersemester 2020/21
Grundlagenseminar zum Öffentlichen Recht: Rechtsfragen der Corona-Epidemie
Themen für das Grundlagenseminar
- Abgrenzung von Länder- und Bundeskompetenzen bei der Gesetzgebung zur Epidemiebekämpfung
- Anforderungen an Ermächtigungsgrundlagen für freiheitsbeschränkende Regelungen der Exekutive
- Freiheitsbeschränkungen durch Allgemeinverfügungen
- Zulässigkeit und Grenzen gesetzesändernder Verordnungen
- Gleichheitsanforderungen bei der Verfügung von epidemiebedingten Freiheitsbe-schränkungen
- Einschätzungsprärogative der Gesetz‑ und Verordnungsgeber und wissenschaftliche Erkenntnisse
- Religionsfreiheit und Pandemiebekämpfung
- Schutz von Familien in der Corona-Krise
- Entschädigung nach § 56 IfsG
- Allgemeine Entschädigungsansprüche nach Epidemiebeschränkungen?
- Einschränkungen der Berufsfreiheit in der Krise: Zulässigkeit und Folgenausgleich
- Impfpflicht zur Epidemiebekämpfung?
Teilnahmebedingungen:
1. Vorbesprechung
Am 27.7.2020 wird um 18 Uhr c.t. eine Vorbesprechung in Form einer Zoom-Videokonferenz stattfinden. Die Teilnahme daran ist für ALLE Studierenden verpflichtend und wird vorausgesetzt.
2. Anmeldung
Sie muss für das Grundlagenseminar zwingend über das Studienbüro der Juristischen Fakultät erfolgen. Die auf der Homepage veröffentlichten Hinweise sind zu beachten.
3. Durchführung
Die Arbeiten für das Grundlagenseminar sind in den kommenden Semesterferien anzufertigen. Das Seminar wird als Blockseminar an einem Ort außerhalb Münchens voraussichtlich im Januar 2021 abgehalten. Die Teilnahme am Seminar ist mit Kosten verbunden.