Wie werde ich Doktorand/in am Institut?
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen des Instituts. Die Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht bietet Doktorandenkollegs zu verschiedenen Themenbereichen an, für die regelmäßig Ausschreibungen erfolgen. Interessierte können sich bei entsprechender Eignung auch außerhalb des Kollegs initiativ bewerben, wenn das Dissertationsvorhaben zu den Schwerpunktthemen des Instituts gehört.
Die Dissertationen werden von Prof. Dr. Ulrich Becker betreut. Die Promotion erfolgt an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).
Eine Promotion am Institut setzt eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation voraus, die durch einen entsprechenden Studienabschluss nachzuweisen ist. Für Doktorandinnen und Doktoranden der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht gelten die in der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der LMU genannten Mindestanforderungen.
Neben einem überdurchschnittlichen Studienabschluss werden von Bewerberinnen und Bewerbern Vorkenntnisse in einem der Forschungsgebiete der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht erwartet. Voraussetzung für eine Promotion am Institut ist zudem die Bereitschaft zur Einarbeitung in internationale, europäische, rechtsvergleichende oder interdisziplinäre Fragestellungen.
Die Doktorandinnen und Doktoranden am Institut erhalten einen Promotionsfördervertrag. Durch den Promotionsfördervertrag wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich daher insbesondere nicht privat krankenversichern.
Da das Institut eine reine Forschungseinrichtung ist, besteht keine Verpflichtung zum Abhalten von Lehrveranstaltungen. Sollte ein/e Doktorand/in den Wunsch haben, zu unterrichten, so ist auch dies im Rahmen der Kooperation mit der Juristischen Fakultät der LMU möglich.
Weitere Informationen der Max-Planck-Gesellschaft zum Thema Promotion gibt es hier.