Die Erbringung ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser
Die ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten ist traditionell in den stationären und den ambulanten Sektor aufgeteilt. Das vorliegende Werk erläutert die Entstehung und Ausprägung dieser Sektorentrennung im Recht der GKV. Auf dieser Grundlage wird das Krankenhaus als Erbringer ambulanter Leistungen im System der GKV untersucht. Am Beispiel des Vergütungs- und des europäischen Beihilfenrechts sowie der vertragsärztlichen Konkurrentenklagen und der transsektoralen Kooperationen wird erläutert, welche Rechtsprobleme bei den Bemühungen um eine Verzahnung beider Sektoren entstehen. Dabei wird insbesondere auch auf die zum 01.01.2012 neu eingeführte ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V eingegangen.