Die Harmonisierung von Haftungsprivilegierungen und Regress in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Arbeit untersucht Möglichkeiten, wie in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung die Haftungsprivilegierungen und der Regress hinsichtlich Verschuldensgrad und Verschuldensbezugspunkt zugunsten des Geschädigten harmonisiert werden könnten. Erörtert werden Alternativen de lege lata und de lege ferenda.
Haftungsprivilegierungen und Regress sind derart geregelt, dass für den Regress der gesetzlichen Unfallversicherungsträger weniger enge Voraussetzungen vorliegen müssen, als sie für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gelten. Die Darstellung der historischen Entwicklung der Normen ermöglicht deren Verständnis. Rechtsvergleichend wird die Ausgestaltung von Haftungsprivilegierungen und Regress in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schweiz betrachtet.