Die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen durch das Berliner Abkommen vom 23.12.1913
Die gemeinsame Selbstverwaltung, das tragende Grundprinzip des heutigen Vertragsarztrechts, steht seit langem im Fokus verfassungsrechtlicher und ordnungspolitischer Diskussionen. Die Autorin untersucht vor dem Hintergrund dieser aktuellen Debatten die rechtsgeschichtlichen Wurzeln der Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenkassen im frühen 20. Jahrhundert.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem sog. „Berliner Abkommen“ vom 23. Dezember 1913, einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Verbänden der Ärzte und Krankenkassen, der heute als Ursprung der gemeinsamen Selbstverwaltung gilt. Nicht nur das Abkommen selbst, sondern auch die spätere gesetzliche Umsetzung seiner Grundsätze in der Weimarer Republik wird einer intensiven Analyse unterzogen. Abschließend widmet sich die Autorin der Frage, inwiefern sich traditionelle Aspekte im heutigen Recht der gemeinsamen Selbstverwaltung wiederfinden und für aktuelle Debatten des Vertragsarztrechts nutzbar machen lassen.