Die Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen
Der Bezug von Arbeitslosengeld setzt hinreichende Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit voraus. Werden diese nicht nachgewiesen, tritt eine Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen ein, die zum temporären Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt und zudem Auswirkungen auf weitere Sozialleistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung hat. Die Arbeit untersucht die Rechtfertigung der Eigenverantwortung in der Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und analysiert das sanktionsbewehrte Verhalten. Zudem wird ein Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Sperrzeitrechts gegeben und es werden rechtspolitische Vorschläge unterbreitet.