Mindestlohn in der Pflege
Der branchenspezifische Mindestlohn in der Pflege zielt zusammen mit unterschiedlichen sozialrechtlichen Vorschriften darauf ab, ein verbessertes Lohnniveau in der Pflegebranche zu erreichen. Anhand der normativen Situation wird untersucht, ob das gesetzgeberische Ziel der Eindämmung von Niedriglöhnen in der Pflegebranche erreicht wird. Besonderes Augenmerk kommt dabei dem Anwendungsbereich des Mindestlohns in der Pflege zu, der an das Vorliegen eines Pflegebetriebes und die Arbeitnehmereigenschaft der eingesetzten Pflegekraft anknüpft. Herausgearbeitet wird auch, dass der Pflegemindestlohn mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Im Ergebnis werden durch die gebotene weite Auslegung des Anwendungsbereichs viele Pflegekräfte, die bei Bezug von Pflegegeld in der häuslichen Pflege eingesetzt werden, vom Pflegemindestlohn erfasst. Dadurch wird der Gefahr einer Lohnabwärtsspirale im Bereich der von Arbeitskräftemangel betroffenen Pflegebranche wirksam begegnet.