Neuordnung der Arbeitsmarktintegration behinderter Menschen
Die Teilhabe behinderter Menschen ist ein Schwerpunkt der Sozialpolitik. Hierbei spielt der Bereich der Arbeitsmarktintegration eine wesentliche Rolle. Im aktuellen System sind viele verschiedene öffentlich-rechtliche Träger für die Leistungsgewährung zuständig. Dies führt zu Reibungsverlusten aufgrund unklarer Zuständigkeiten und Ausschlüssen hinsichtlich der Möglichkeit, eigene Leistungen zu erbringen. Durch eine Bündelung von Verantwortung, Aufgaben und Kompetenzen bei einem Träger würden diese Reibungsverluste minimiert. Zunächst wird das aktuelle System mit seinen Schwachstellen dargestellt, um danach verschiedene Möglichkeiten einer Bündelung zu untersuchen. Im Ergebnis stellt sich die Bundesagentur für Arbeit als geeignetster Träger für eine Bündelung der Aufgaben im Rahmen der Arbeitsmarktintegration behinderter Menschen dar.