Sport als (kein) Gegenstand der Künstlersozialversicherung - Wie eine stringente Rechtsanwendung die Abgrenzung von Sport und Kunst nach dem KSVG ermöglicht
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Das SG Darmstadt hat jüngst öffentlichkeitswirksam entschieden, dass der Fußballtrainer Jürgen Klopp kein Künstler im Sinne des KSVG ist. Sportler sind längst zu einem festen Bestandteil der Werbe- und Medienwelt geworden und der Unterhaltungswert wird zu einem immer bedeutenderen Faktor für die Sportbranche. Daher hat sich die sozialgerichtliche Rechtsprechung immer wieder mit der Abgrenzung von Sport und Kunst zu beschäftigen. Der Beitrag analysiert die bisher zu dieser Abgrenzungsfrage ergangenen Gerichtsentscheidungen und zeigt auf, wie im Rahmen des KSVG eine deutliche Differenzierung zwischen Kunst und Sport gelingen kann.
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