Forschungsbereiche
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht arbeiten in verschiedenen Forschungsbereichen, die geographisch und thematisch strukturiert sind.
Sozialrechtsvergleich
Der Vergleich ist die zentrale Methode juristischer Forschung. Da auch in Zeiten der Europäisierung und der Internationalisierung Nationalstaaten für die Ausgestaltung von Sozialleistungssystemen verantwortlich sind, ist ein vertieftes Verständnis des nationalen Sozialrechts verschiedener Länder wichtig. Deshalb betreuen die meisten unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler regionalspezifische Referate.
Gesundheitsrecht
Eine kleine Forschungseinheit zum Gesundheitsrecht nimmt insbesondere neue Anforderungen für Gesundheitssysteme in den Blick, z.B. die Einbindung innovativer Instrumente in die Gesundheitsversorgung.
Recht und Sozialwissenschaften
An der Schnittstelle zwischen Recht und Sozialwissenschaften arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen interdisziplinär und mit unterschiedlichen methodischen Zugängen.